Bundesbeitrag zur Abfederung der Teuerung
Gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung sowie im Rahmen der bundesrätlichen Entlastungsmassnahmen gewährt der Bund einmalig eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 500 CHF. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 35. Altersjahr vollendet haben. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31. August 2025, sofern die erforderliche Registrierung über das offizielle Portal erfolgt ist.